Allgemeine Geschäftsbedingungen der 9.81 Arbeitssicherheit AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der 9.81 Arbeitssicherheit AG, Zelglimatte 3 / Haus H, 6260 Reiden (nachfolgend „9.81 Arbeitssicherheit“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit 9.81 Arbeitssicherheit. 9.81 Arbeitssicherheit bietet Ihre Dienstleistungen im Bereich Schulung, Absturzprävention und Höhenarbeit, Erstellung von Konzepten zur Arbeitssicherheit sowie Materialverkauf für diesen Bereich direkt und indirekt den Kunden an. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.981.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit 9.81 Arbeitssicherheit geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch 9.81 Arbeitssicherheit. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von 9.81 Arbeitssicherheit und bei der Nutzung von www.981.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Informationen auf www.981.ch und in Prospekten

www.981.ch und das Prospektmaterial von 9.81 Arbeitssicherheit beinhalten Informationen über Dienstleistungen und Produkte. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. 9.81 Arbeitssicherheit bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann 9.81 Arbeitssicherheit weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.981.ch und im Prospektmaterial von 9.81 Arbeitssicherheit gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

9.81 Arbeitssicherheit kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.981.ch und im Prospektmaterial aufgeführten Dienstleistungen erbracht und Waren geliefert werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen und Produkten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Vertragsabschluss bei Dienstleistungen

Sämtliche Angebote und Preislisten von 9.81 Arbeitssicherheit sind freibleibend. Bei Dienstleistungen kommt der Vertragsabschluss erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von 9.81 Arbeitssicherheit oder eine von 9.81 Arbeitssicherheit vorgenommene Erfüllungshandlung zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von 9.81 Arbeitssicherheit wirksam.

4. Vertragsabschluss beim Warenkauf

Bei von 9.81 angebotenen Waren kommt der Vertragsabschluss zustande, sobald der Kunden von 9.81 Arbeitssicherheit eine Annahmeerklärung per E-Mail oder per Post erhält, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird und der gesamte Kaufpreis vom Kunden bezahlt wurde.

Die Angebote auf www.981.ch stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Produkte zu bestellen. Mit der Bestellung über www.981.ch, inklusive der Annahme dieser AGB, gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. 9.81 Arbeitssicherheit versendet daraufhin eine automatische „Bestellbestätigung“ per E-Mail, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei 9.81 Arbeitssicherheit eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.

Ergibt sich, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist 9.81 Arbeitssicherheit berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei 9.81 Arbeitssicherheit eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. 9.81 Arbeitssicherheit ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch in keiner Weise zu Schadenersatz verpflichtet.

5. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt). Allfällige Versandkosten und Montagekosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.

Bestellte, im Angebot von 9.81 Arbeitssicherheit jedoch nicht enthaltene Arbeiten werden nach Aufwand zu den aktuell geltenden Bedingungen in Rechnung gestellt.

6. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von 9.81 Arbeitssicherheit in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Vorauszahlung, Kreditkarte, PayPal oder anderen Zahlungssystemen beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 50.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %. 9.81 Arbeitssicherheit behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Kurse und Schulungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist 9.81 Arbeitssicherheit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen nicht zu erbringen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen 9.81 Arbeitssicherheit ist nicht zulässig.

9.81 Arbeitssicherheit steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.

7. Pflichten von 9.81 Arbeitssicherheit bei Dienstleistungen

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt 9.81 Arbeitssicherheit ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Ein Teil der Dienstleistungen von 9.81 Arbeitssicherheit werden online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz von 9.81 Arbeitssicherheit als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

8. Pflichten des Kunden bei Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch 9.81 Arbeitssicherheit erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für 9.81 Arbeitssicherheit.

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat 9.81 Arbeitssicherheit jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. 9.81 Arbeitssicherheit geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt 9.81 Arbeitssicherheit nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde stellt für unmittelbar mit der Dienstleistungserbringung durch 9.81 Arbeitssicherheit zusammenhängende (Neben-)Arbeiten auf eigene Kosten und Gefahr die notwendigen und geeigneten Hilfskräfte zur Verfügung.

Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach fertig erfolgter Montage die Anlage abzunehmen und den Arbeitsrapport / das Abnahmeprotokoll – allenfalls unter Angabe von Einwendungen – zu unterzeichnen, anderenfalls die Montage als mangelfrei abgenommen gilt.

Sofern die vorstehend beschriebenen Vorarbeiten nicht ausgeführt wurden und/oder das vom Kunden beizustellende Personal nicht anwesend ist, ist 9.81 Arbeitssicherheit berechtigt, ihre Dienstleistung ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei der Kunde die Kostenfolgen zu tragen hat. 9.81 Arbeitssicherheit ist diesfalls ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits angefallene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.

9. Rücktritt bei Dienstleistungen

Beide Partien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden ihm die durch den Rücktritt der 9.81 Arbeitssicherheit verursachten Kosten in Rechnung gestellt.

10. Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge und Rücksendung beim Warenkauf

Vereinbarte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich, zumal 9.81 Arbeitssicherheit die von ihren eigenen Zulieferern zugesagten Lieferfristen nicht garantieren kann. 9.81 Arbeitssicherheit ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Lieferverzögerungen und Teillieferungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Zudem berechtigen Lieferverzögerungen und Teillieferungen weder zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen.

Die Lieferungen werden per Post oder Camion an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann 9.81 Arbeitssicherheit den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche 9.81 Arbeitssicherheit Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an 9.81 Arbeitssicherheit Anzeige zu machen.

Rücksendungen an 9.81 Arbeitssicherheit erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an 9.81 Arbeitssicherheit zu schicken.

Ergibt sich bei der Prüfung durch 9.81 Arbeitssicherheit, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann 9.81 Arbeitssicherheit die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

11. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei 9.81 Arbeitssicherheit. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen, insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.

12. Gewährleistung bei Dienstleistungen

9.81 Arbeitssicherheit haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistung.

13. Gewährleistung beim Warenkauf

9.81 Arbeitssicherheit bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei umgehend gerügten Mängeln übernimmt 9.81 Arbeitssicherheit während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Ware. Es liegt im Ermessen von 9.81 Arbeitssicherheit, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst.

9.81 Arbeitssicherheit ist es nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten abzugeben. Insbesondere wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die Nutzung der Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von 9.81 Arbeitssicherheit sind.

14. Haftung

9.81 Arbeitssicherheit schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen 9.81 Arbeitssicherheit und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. 9.81 Arbeitssicherheit haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden und von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Der Kunde haftet vollumfänglich für gemietete und abhanden gekommene Ausrüstungsteile. Er ist verpflichtet, solche Verluste umgehend zu melden und 9.81 Arbeitssicherheit den entsprechenden Neuwert in Schweizer Franken zu vergüten.

Bei Beschädigungen von gemieteter Ausrüstung haftet der Kunde vollumfänglich für die Reparaturkosten. Kann der Gegenstand nicht repariert werden, hat der Kunden den entsprechenden Neuwert in Schweizer Franken zu vergüten.

15. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von 9.81 Arbeitssicherheit für die Website www.981.ch sind integraler Bestandteil dieser AGB.

16. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten und allfälligen Marken stehen 9.81 Arbeitssicherheit zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglich Machen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde Zusammenhang mit der Dienstleitung von 9.81 Arbeitssicherheit erhält, untersagt, es sei denn es werde von 9.81 Arbeitssicherheit explizit genehmigt.

17. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch 9.81 Arbeitssicherheit, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Epidemien oder Pandemien, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist 9.81 Arbeitssicherheit während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann 9.81 Arbeitssicherheit vom Vertrag zurücktreten. 9.81 Arbeitssicherheit hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

18. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand ist Reiden, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Reiden, 20. Juli 2023

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